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Bundesverfassungsgericht, Richter (dpa-Archivbild)

Die Regelsätze müssen bis zum 31. Dezember 2010 neu berechnet werden

Soziales

BVerfG: Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig

Die Hartz-IV-Zahlungen in der Grundsicherung sind für Kinder ebenso wie für Erwachsene verfassungswidrig.

Das entschied am Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Die Berechnung sichere nicht ein menschenwürdiges Existenzminimum, hieß es unter anderem zur Begründung.

Die alten Regelsätze bleiben vorerst in Kraft, müssen aber bis zum 31. Dezember 2010 neu berechnet werden, so das Gericht. Bis dahin können die 6,7 Millionen Hilfebedürftigen in Deutschland ergänzende Leistungen beanspruchen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist.

Reaktionen auf Hartz-IV-Urteil

Wort 'Hartz IV' unter der Lupe (dpa-Archivbild)

Das Urteil bezieht sich nicht nur auf Leistungen für Kinder. 

Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) bezeichnete das Urteil als "überraschend", weil es sich nicht nur auf Leistungen für Kinder bezieht, sondern die Berechnungsmethode für die Grundsicherung insgesamt in Frage stellt. Sie hoffe, dass mit den überarbeiteten Gesetzen die Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide abnehmen, sagte von der Aue der rbb-Welle radioBerlin 88,8.

Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) sieht in dem Urteil die Möglichkeit, von alleinigen Geldtransfers an Bedürftige wegzukommen. "Das ist die Chance, die Förderung von Kindern neu zu definieren", so Buschkowsky.

Brandenburgs Sozialminister Günter Baaske (SPD) begrüßte das Urteil. Jetzt gebe es endlich Klarheit zu Sozialleistungen, erklärte Baaske in einer Ministeriumsmitteilung. "Sie müssen transparent, bedarfsgerecht und lebensnah errechnet werden".

Nach Ansicht der märkischen Linken müssen bei einer Neuregelung endlich kinderspezifischer Bedarf, insbesondere für Bildung und Gesundheit, berücksichtigt werden.

Etwa 677.000 Hartz-IV-Bezieher in Region

Bei der BVerfG-Entscheidung ging es vor allem darum, ob die Berechnung der Bedarfssätze für Kinder mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Bisher werden die Regelsätze für die Kinder von Hartz-IV-Beziehern rein prozentual von dem alleinstehender Erwachsener abgeleitet. Der monatliche Regelsatz beträgt derzeit 359 Euro - Kinder erhalten davon je nach Alter bis zu 80 Prozent.

Die Kläger und auch die gerichtlichen Vorinstanzen hatten bemängelt, dass kein eigener Bedarf der Kinder errechnet wird, obwohl diese häufiger neue Kleidung brauchen und für sie auch Bildungsausgaben anfallen.

In Berlin beziehen ungefähr 440.000 Menschen, in Brandenburg zirka 237.000 Menschen Hartz IV.

Stand vom 09.02.2010

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 09.02.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

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