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Jobcenter-Mischverwaltung kann nach Grundgesetzänderung bleiben.
Berlins Justizsenatorin von der Aue (SPD) hat die Einigung der Union im Streit um die Reform der Jobcenter begrüßt. Am wichtigsten sei, dass die Betroffenen weiterhin alle Leistungen aus einer Hand erhielten, sagte sie am Montag.
Die Unions-Ministerpräsidenten und die Fraktionsspitze von CDU/CSU hatten sich bei einem Treffen mit Arbeitsministerin von der Leyen darauf verständigt, die gegenwärtige Regelung beizubehalten.
Bisher werden in den Jobcentern Langzeitarbeitslose gemeinsam von Kommunen und der Arbeitsagentur betreut. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2007 bemängelt, diese Form der Mischverwaltung sei nicht verfassungskonform.
Die Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagentur soll nun durch eine Grundgesetzänderung legitimiert werden.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2010_02/lob_fuer_unions_entscheidung.html