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Asylbewerber bei der Ausländerbehörde (dpa-Archivbild)

Ausländerpolitik

Mehr Bewegungsfreiheit für Asylsuchende

Asylsuchende und geduldete Ausländer bekommen in Berlin und Brandenburg etwas mehr Bewegungsfreiheit. Wie das Brandenburger Innenministerium und die Berliner Innenverwaltung mitteilten, lockern beide Länder ab von Donnerstag die so genannte Residenzpflicht.

Das heißt, die Betroffenen können ab sofort gebührenfrei eine Dauererlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen, mit der sie sich im jeweiligen Nachbarland frei bewegen können.

Die Erlaubnis ist zeitlich befristet auf die Dauer der allgemein geltenden Aufenthaltsgestattung oder Duldung. Die Dauererlaubnis zum Aufenthalt im Nachbarland berechtigt zum vorübergehenden Besuch, nicht aber dazu, den dauerhaften Wohnsitz dorthin zu verlagern.

In Brandenburg sind fast 3.000 Asylsuchende und geduldete Ausländer betroffen, in Berlin sind es etwas mehr als 5.000. Beide Länder wollen zudem über eine Bundesratsinitiative erreichen, dass die Residenzpflicht bundesweit gelockert wird.

Stand vom 29.07.2010

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 29.07.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

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Audio 29.07.10

Inforadio, 29.07.2010

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Ein Beitrag von Amelie Ernst über die Erleichterungen bei Reisegenehmigungen für Asylbewerber in einem Einzelfall.

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