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Der Raum 205 am Diesterweg-Gymnasium wurde zeitweise als Gebetsraum genutzt.
Ein 18 Jahre alter Muslim aus Berlin darf an seiner Schule nicht demonstrativ gen Mekka beten. Nach mehrjährigem Streit wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch die Klage des Gymnasiasten zurück.
Er müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen, weil sonst durch die öffentlichen Ritualgebete der Schulfrieden gestört werde, urteilte der 6. Senat. Die Richter betonten, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung.
Berücksichtigt wurde die besondere Situation am Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding. Die Schüler dort gehören fünf Weltreligionen in verschiedenen Glaubensrichtungen an. Da dies zu Konflikten geführt habe, sei die Schulleitung eingeschritten. Grundsätzlich müsse der Staat wegen der Glaubensfreiheit aber religiöse Bezüge in Schulen zulassen, sagte der Vorsitzende Richter.
Senatsverwaltung für Bildung lobt Urteil
Die Berliner Senatsbildungsverwaltung begrüßte das Urteil. Es bestätige, dass es im konkreten Fall nicht berechtigt sei, rituelle Gebete in der Schule zu gestatten. Gleichwohl gelte an Berliner Schulen eine "Linie des Entgegenkommens" hinsichtlich religiöser Praxis. Dauere ein Gebet nicht länger als fünf Minuten oder setze andere Schüler nicht unter Druck, sei dagegen nichts einzuwenden. Das rituelle muslimische Gebet habe aber "demonstrativen Charakter".
Die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen in Berlin begrüßte ebenfalls das Urteil.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2011_11/prozess_um_muslimischen.html