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Die Berliner Polizei hat am Mittwoch einen minderjährigen Drogenhändler wieder aufgegriffen.
Es handelt sich um einen angeblich 13-Jährigen, der bereits mehrfach beim Drogenhandel erwischt wurde. In der vergangenen Woche war der Junge aus einem Heim entwichen und untergetaucht.
Da er nach Vermutung der Polizei deutlich älter als 13 ist, soll sein Alter jetzt medizinisch bestimmt werden.
Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig und können nicht belangt werden. Drogenbanden nutzen das aus und lassen die Kinder für sich arbeiten.
Öney gegen Unterbringung Minderjähriger in geschlossenen Heimen
In der Debatte um straffällige Kinder unter 14 Jahren hat die SPD-Politikerin im Abgeordnetenhaus, Bilkay Öney, eine Unterbringung in geschlossenen Heimen abgelehnt.
In diesem "Jugendknast" würden die jüngeren Kinder von den älteren gemobbt oder verprügelt, sagte Öney im rbb-Inforadio. Deshalb sei eine Unterbringung in offenen Betreuungseinrichtungen in Brandenburg sinnvoll.
In solchen offenen Betreuungseinrichtungen seien die Kinder so weit ab von Berlin entfernt, dass sie nicht weglaufen könnten oder nicht weit kommen würden, betonte Öney.
Sollte aber der Bedarf an Unterbringungs- und Betreuungsplätzen für straffällige Kinder größer werden, müsse man darüber nachdenken, ob eine solche Einrichtung auch am Rand von Berlin sinnvoll wären.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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