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Beratungsgespräche zu Geldanlagen werden ab 2010 protokolliert. Rürup-Sparer müssen sich ihre Basisrentenverträge zertifizieren lassen. Außerdem ändert sich das Vermögensrecht.
Protokoll bei Geldanlageberatung
Wer sich ab 1. Januar von seiner Bank zu Geldanlagen beraten lässt, bekommt nach dem Gespräch ein Protokoll ausgestellt. Darin müssen Dauer, Anlass und Gesprächsverlauf dokumentiert werden. Auch die persönliche Situation des Kunden und die Empfehlungen des Beraters werden festgehalten. Das Anlegerschutzgesetz soll den Kunden vor falsche oder schlechte Beratungen schützen.
Rürup-Rente
Rürup-Sparer, die ihre Beiträge für die staatlich geförderte Rente steuerlich absetzen wollen, müssen ab 2010 ihre Basisrentenverträge zertifizieren lassen. Das Bundeszentralamt für Steuern will durch die Zertifizierungspflicht sicherstellen, dass die Vertragsbedingungen stimmen. Bislang prüfte das Finanzamt in jedem Einzelfall, ob ein Rürup-Vertrag - im Gegensatz zur bereits zertifizierten Riester-Rente - die Kriterien für eine staatliche Förderung erfüllt.
Neues Vermögensrecht
Mit dem Jahreswechsel ändern sich auch die Bestimmungen beim Vermögensrecht: Von nun an müssen die Träger der Unfallversicherungen nicht nur Betriebsmittel und Rücklagen, sondern auch ein eigenständiges Verwaltungsvermögen bilden. In diesem sollen sie illiquide Vermögensbestandteile bilanzieren, um die Höhe von Betriebsmitteln und Rücklagen zurück zu führen.
Nancy Fischer
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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