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rbbonline | Schule in Berlin und Brandenburg


Lange hat der Senat um die Reform der komplizierten Berliner Schullandschaft gerungen. Über Monate hinweg führten Politik, Schulvertreter und Gewerkschaften eine öffentliche Debatte über die Zukunft der Schulbildung in der Hauptstadt. Und wenn es auch weiter Widerstand gibt – mit der Verabschiedung durch das Abgeordnetenhaus steht der Schulstrukturreform nichts mehr im Weg. rbb online stellt die wichtigsten Neuerungen vor.
Stärkung von sozial Schwachen
Der Senat hat sich für die Schulstrukturreform auf die Fahnen geschrieben, Migranten und Kinder aus sozial benachteiligten Familien stärker zu fördern – eine Lehre aus der PISA-Studie, die dem deutschen und auch dem Berliner Schulwesen in dieser Hinsicht erhebliche Defizite aufzeigte. Mit Hilfe des dualen Lernens und individuellen Förderangeboten sollen sozial Schwache jetzt mit besseren Voraussetzungen für den Arbeitsmarkt ausgestattet werden. Wichtigstes Werkzeug aber ist die Abschaffung der Hauptschule.
Aus fünf mach zwei
Bislang gab es in der Sekundarstufe ab Klasse 7 fünf Schultypen: Gymnasium, Hauptschule, Realschule, verbundene Haupt- und Realschule und Gesamtschule. Zum einen wurde dieses System von vielen als unübersichtlich empfunden, zum anderen wurde die Hauptschule mehr und mehr zum Stiefkind des Berliner Schulwesens. Zuletzt wurden laut Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung nur noch sieben Prozent der Schüler am Ende der sechsten Klasse an der Hauptschule angemeldet. Damit soll nun Schluss sein, denn die Hauptschule wird es künftig nicht mehr geben. Sie verschmilzt mit Real- und Gesamtschule zur neuen Sekundarschule. Als zweite Schulform der Sekundarstufe bleibt das bisherige Gymnasium bestehen.
Pflicht, Wahlpflicht und Profilstunden
"Von der Differenzierung im Schulsystem zur Differenzierung im Unterricht" – mit dieser Formel fasst die Senatsverwaltung zusammen, was die neue Sekundarschule leisten soll. Die Sekundarschulen sollen bei der individuellen Gestaltung der Stundentafeln größere Freiräume bekommen als es bisher der Fall war. Pflichtfächer, Wahlpflichtstunden und so genannte Profilstunden sollen flexibler verteilt werden. Profilstunden können zum einen zusätzliche Unterrichtsstunden in bereits bestehenden Fächern sein, zum anderen aber auch zusätzliche Fächer wie zum Beispiel weitere Fremdsprachen. Jede Schule kann sich überlegen, welche Profilstunden sie anbieten möchte – und jeder Schüler kann seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen entsprechend aus diesem Angebot auswählen. Grundsätzlich soll in den Sekundarschulen ganztags unterrichtet werden.
Duales Lernen
Eines der Ziele der Schulreform: Die Schüler sollen auf die Berufswelt vorbereitet werden. An Sekundarschulen ist hierfür das so genannte duale Lernen vorgesehen. Konkret kann das sehr unterschiedlich aussehen: Praxistage und Praktika in Betrieben sollen den Schülern die Möglichkeit geben, sich schon einmal mit der Arbeitswelt auseinanderzusetzen und dabei Kontakte für eine spätere Ausbildung zu knüpfen. Möglich ist auch die Einrichtung von Werkstätten an den Sekundarschulen selbst, in denen die Schüler zunächst Grundlagen erwerben können. Auch in der Sekundarstufe II soll das duale Lernen eingesetzt werden: So übernehmen beispielsweise Hochschuldozenten Unterrichtseinheiten in Leistungskursen.
Abitur nicht nur am Gymnasium
Der Besuch des Gymnasiums schließt nach dem 12. Schuljahr mit dem Abitur ab. Aber auch an der neuen Sekundarschule kann die Allgemeine Hochschulreife erworben werden. Allerdings dauert es hier ein Jahr länger. Als Ausgleich ist die Zahl der Wochenstunden im Vorfeld niedriger: Am Gymnasium sind 31 Wochenstunden in den Klassen 7 und 8 und 32 Stunden in den Klassen 9 und 10 vorgesehen, an der Sekundarschule sind es jeweils zwei weniger.
Zwar hat nicht jede Sekundarschule eine eigene Sekundarstufe II, die ab Klasse 11 auf das Abitur vorbereitet. Aber wer eine Sekundarschule ohne Sekundarstufe II besucht, kann anschließend auf eine andere Sekundarschule ein Oberstufenzentrum wechseln und hier in drei Jahren das Abitur erwerben.
Zugangsregelung
Grundsätzlich entscheiden die Eltern darüber, welche Schulform ihre Kinder nach der Grundschule besuchen – unter Umständen auch über die Empfehlungen der Grundschullehrer hinweg. Was aber passiert, wenn an einer Schule die Zahl der Anmeldungen die Zahl der Plätze übersteigt? Über diese Frage wurde besonders heftig und leidenschaftlich gestritten. Zeitweise war etwa ein flächendeckender Numerus clausus für das Gymnasium im Gespräch. Der ist nun vom Tisch. Stattdessen entscheidet im Zweifelsfall das Los. Das gilt allerdings nur für einen Teil der Plätze. Über 60 Prozent der Aufnahmen entscheidet die jeweilige Schule nach ihren eigenen Kriterien, die allerdings zuvor von der Schulaufsicht genehmigt werden müssen. Weitere zehn Prozent der Plätze sind Härtefällen vorbehalten. Die restlichen 30 Prozent der Plätze werden per Losentscheid vergeben. Wer es nach diesem Verfahren nicht auf seine Wunschschule schafft, hat dennoch einen Anspruch auf den Besuch der von den Eltern gewählten Schulform – der Schüler muss nur beispielsweise einen längeren Schulweg in Kauf nehmen.
Fabian Wallmeier
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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