Sie sind hier:
rbbonline | EU-weite Vergaben

Haben Sie Fragen, die hier noch nicht beantwortet wurden?
Dann senden Sie einfach eine E-Mail an: einkauf@rbb-online.de
Die Fragen werden dann mit unseren Antworten an dieser Stelle fortlaufend veröffentlicht.
Frage 1: Bürgschaftsurkunde
Muss die Bürgschaftsurkunde Mängelansprüche mit Angebotsabgabe ausgefüllt werden, wenn ja mit welchen Angaben, oder muss dieses Muster lediglich unausgefüllt abgegeben werden?
Antwort rbb Einkauf:
Die in den Verdingungsunterlagen beigefügte Bürgschaftsurkunde Mängelansprüche dient als Muster und ist nicht mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Die Vorlage der Bürgschaft hat nach Auftragsvergabe zu erfolgen.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
http://www.rbb-online.de/unternehmen/eu_weite_vergaben/faq/bieterfragen_und_antworten8.html