Grundlagen
Datenschutz im rbb
Datenschutz dient dem Schutz personenbezogener Daten und damit der Sicherstellung des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung aller Bürger. Zu den schutzwürdigen Daten gehören alle Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer Person. Die Datenschutzbeauftragte des rbb überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften des rbb-Staatsvertrags und anderer Vorschriften über den Datenschutz.
Die Informationen im Einzelnen
Zur Person
Auf Vorschlag der Intendantin hat der Rundfunkrat die Mitarbeiterin des Justitiariats, Frau Anke Naujock, zur Datenschutzbeauftragten des rbb bestellt. Sie überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften des rbb-Staatsvertrags und anderer Vorschriften über den Datenschutz. _mehr
Tätigkeitsberichte
Hier können Sie alle Tätigkeitsberichte der Datenschutzbeauftragten des rbb ab Mai 2003 im PDF-Format herunterladen.
Berichtszeitraum: 1. Mai 2003 bis 31. März 2004
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Berichtszeitraum: 1. April 2004 bis 31. März 2005
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Berichtszeitraum: 1. April 2005 bis 31. März 2006
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Berichtszeitraum: 1. April 2006 bis 31. März 2007
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Berichtszeitraum: 1. April 2007 bis 31. März 2008
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Berichtszeitraum: 01. April 2008 bis 31. März 2009
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Datenschutz
Auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den rbb finden die Vorschriften des Landes Berlin Anwendung (§ 36 Abs. 1 des Staatsvertrags) über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg - rbb-Staatsvertrag. _mehr
An die Datenschutzbeauftragte des rbb kann sich jede/r wenden, der/die Auskunft über die beim rbb zu seiner/ihrer Person gespeicherten Daten begehrt oder der Ansicht ist, durch die Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten durch den rbb in seinen/ihren schutzwürdigen Belangen verletzt zu sein. _mehr