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Rundfunk Berlin-Brandenburg
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Unterlagen im Regal (Quelle: dpa)

Datenschutz

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Auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den rbb finden die Vorschriften des Landes Berlin Anwendung (§ 36 Abs. 1 des Staatsvertrags) über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg - rbb-Staatsvertrag.

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Stand vom 07.08.2006

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 07.08.2006 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

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