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rbbonline | Archiv

Seit Ende Juli gibt es das Portal „Lebensmittelklarheit.de“. Verbraucher können dort die Tricks von Lebensmittelherstellern öffentlich machen. Doch warum bleibt die Arbeit am Verbraucher hängen? Wäre es nicht Aufgabe der Politik, mit Gesetzen die Schummeleien zu verbieten?
In einem Glas mit der Aufschrift: „Schwarze Oliven“ sind auch schwarze Oliven? Nicht unbedingt! Es könnten auch grüne Oliven sein, die schwarz eingefärbt wurden. Ein Blick auf die Zutatenliste reicht: Wenn dort Eisen-II-Glukonat steht, ist das ein Hinweis darauf, dass grüne Oliven schwarz eingefärbt wurden. Der Hinweis "geschwärzt" auf dem Glas wäre für den Verbraucher zwar hilfreicher, ist aber nicht vorgeschrieben.
Auf dem Verbraucherportal lebensmittelklarheit.de findet man aber nicht nur erlaubte Kennzeichnungen, sondern auch Produkte, von denen sich Kunden getäuscht fühlen.
Beispiele
Auf einem Joghurt sind auf der Vorderseite viele Nüsse abgebildet. Der Nussanteil beträgt aber gerade mal 1,2 Prozent.
Auf der Packung eines Fruchtsafts sind viele rote Früchte zu sehen, tatsächlich aber besteht er zu 90 Prozent aus billigem Apfelsaft.
Oder eine Sprühsahne enthält neben der Sahne auch 4,6 Prozent Alkohol.
Das Portal beschäftigt sich mit der Kennzeichnung von Lebensmittelpackungen. Vor allem mit den Packungen, die dem Verbraucher auf der Vorderseite mit Werbesprüchen und Bildern viel versprechen, dies aber nicht halten.
Jeder Verbraucher kann Produkte melden, die ihm aufgefallen sind. Die Verbraucherzentrale prüft, erstellt eine eigene Einschätzung und bittet den Hersteller um eine Stellungnahme. Was die Verbraucherschützer für eine Täuschung halten, landet in der Rubrik „getäuscht“. Aber das ist nur eine Einschätzung der Seite lebensmittelklarheit.de. Denn rechtlich ist eine Täuschung wesentlich komplizierter nachzuweisen. Lebensmittelexperten der Organisation foodwatch sehen in dem Portal nur einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Sie kritisieren, dass es immer noch Gesetze gibt, die es der Lebensmittelindustrie erst ermöglichen, Verbraucher zu täuschen. Wie beispielsweise bei der Kennzeichnung von Kalbswienern: In den Würsten müssen tatsächlich nur 15 Prozent Kalbfleisch enthalten sein, um sie als Kalbswiener verkaufen zu können.
Beitrag von: Thomas Förster
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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