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Ein Wasserschaden in der Wohnung ist nicht nur ärgerlich, sondern bringt für den Geschädigten auch jede Menge Arbeit mit sich: Verursacher ermitteln, Kontakt mit der Versicherung herstellen, Handwerker beauftragen. Aber oft beurteilen Versicherungen den Schadensumfang ganz anders als der Geschädigte.
Für einen Wasserschaden in der Wohnung ist in der Regel die Gebäudeversicherung zuständig. Sie muss den Schaden so regulieren, dass die Wohnung in den ursprünglichen Zustand versetzt wird. Doch was das genau heißt, darüber gibt es manchmal Streit.
In einem Fall aus Berlin geht es zum Beispiel um die Frage: Muss die gesamte Decke eines vom Wasserschaden betroffenen Raumes freigelegt werden, um alle dahinter liegenden Holzbalken auf Feuchtigkeit bzw. Schimmel zu untersuchen?
Oder reicht es, nur den nassen Putz abzuschlagen und die restliche Arbeit Trocknungsgeräte zu überlassen?
In diesem Fall setzte die Wohnungsinhaberin nach langem Kampf durch, dass die gesamte Decke im Bad zurückgebaut wird. An den freigelegten Balken fand man tatsächlich Schimmel.
In einem anderen Fall ging es um die durch den Wasserschaden durchnässten Fußböden.
Erst nach Wochen wurde das Laminat raus genommen und dort Schimmel festgestellt. Gutachter hatten schon kurz nach dem Schaden auf diese Gefahr hingewiesen und geraten, dringend die Böden zu erneuern.
Betroffene haben es oft schwer, weil sie selbst nicht Ansprechpartner der Versicherungen sind, sondern die Hausverwaltungen.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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