Am 1. Januar 2010 treten Änderungen im Steuerrecht in Kraft. Welche das sind, hat was! im Folgenden auf einen Blick zusammen gefasst. _mehr
Steuerveränderungen 2010
Am 1. Januar 2010 treten Änderungen im Steuerrecht in Kraft. Welche das sind, hat was! im Folgenden auf einen Blick zusammen gefasst.
was!
Versicherungen
Beiträge der Pflege- und Krankenversicherungen für die Grundversorgung sind in voller Höhe als Sonderausgabe absetzbar. Nur noch als Sonderausgabe gelten ab 2010 Arbeitlosen- und Haftpflichtversicherungen, wenn der Steuerzahler weniger als folgende Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung ausgibt:
Angestellte, Rentner, Beamte, Pensionäre und mitversicherte, nicht berufstätige Partner: 1.900,- Euro
Selbstständige, privatversicherte Partner, Partner von Beamten ohne eigenen Beihilfeanspruch: 2.800,- Euro
Die Versicherungsbeiträge für Arbeitslosigkeit und Haftpflicht können also nur so lange abgerechnet werden bis der zutreffende Betrag ausgeschöpft ist.
Steuertarif
Der Grundfreibetrag liegt 2010 bei 8004 Euro für Alleinstehende, für Ehepaare bei 16.009,- Euro.
Steuerpflicht für Rentner
Die Steuerpflicht gilt für Rentner erst, wenn sie den Grundfreibetrag überschreiten. Also erst bei Einkünften über 8.004,- Euro, muss eine Steuererklärung gemacht werden.
Kindergeld
Für volljährige Kinder gibt es nur Kindergeld, wenn deren Einkünfte den Grundfreibetrag von 8.004,- Euro nicht überschreiten.
Unterhaltszahlungen
Wer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Grundversorgung eines geschiedenen oder getrenntlebenden Ehepartners in einer Höhe von über 13.805,- Euro übernimmt, darf diese als Sonderausgaben absetzen.
Neuer Höchstbetrag bei Angehörigen und Lebensgefährten beträgt 8.004,- Euro. Kranken- und Pflegeversicherungszahlungen für die Grundversorgung Angehöriger oder Lebensgefährten gelten darüber hinaus als außergewöhnliche Belastungen.